Wenn Sie als professionelles Theater das Stück DIE KINDER DER TOTEN STADT aufführen möchten, senden Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular. Sie erhalten dann einen Auf- führungsvertrag und – nach Abschluss – alle Unterlagen, die Sie für die Aufführung benötigen.
Ohne Aufführungsvertrag darf keine Aufführung stattfinden. Sämtliche Rechte der Aufführung, Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung etc. sind vorbehalten und werden ausschließlich von den Urhebern vergeben. Aufführungen ohne Genehmigung der Urheber, unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren oder Vervielfältigen des Manuskriptes verstoßen gegen das Urheberrecht und sind gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt. Werden unerlaubte oder nicht angemeldete Aufführungen festgestellt, sind die Urheber berechtigt, gegenüber dem Urheberrechts-Verletzer sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihnen entstanden sind.